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Ich habe mit dem Plugin RSSImport merklich dazu beigetragen, dass WordPress-User fremde News in ihre Website einbinden können. Das war zwar nicht der Hintergrund der Idee aber es ermöglicht nun mal genau diese Funktion. Wenn man allerdings fremde Inhalte, denn auch News-Feeds sind Inhalte, in seine Seite einbindet, eventuell noch den kompletten Text und nicht nur die headlines, dann gibt es einiges zu berücksichtigen. Nur wer sich an gewisse Regeln hält, der sorgt dafür, dass er nicht demnächst mit einer Abmahnung rechnen muss.
händischer Spam:
Beachte die Kommentarregeln, jede Form von versuchtem Spam wird gelöscht. Warum und wieso steht in einem meiner Beiträge.
Bezug auf Textstellen:
Du kannst direkt bezug auf Textstellen im Beitrag nehmen. Dazu muss lediglich der Bereich im Artikel markiert werden; daraufhin erscheint ein Button, der den markierten Text in das Kommentarfeld übernimmt und als Zitat auszeichnet. Die Funktion ist nur bei aktivem JavaScript nutzbar.
xHTML:
Du kannst folgende Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <blockquote cite=""> <code> <pre> <em> <strong> <strike> <ul> <ul> <li>
Achte darauf, wenn du Code im Kommentar hinterlegen willst, dann muss der Code maskiert sein. Dann wird er nicht interpretiert. Der Code muss mit Hilfe von HTML-Entities dargestellt werden, d.h. dass man z.B. < als < und > als > einfügt.
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Kommentaren ?
Wenn der Haken in der Checkbox gesetzt ist, dann wirst du über neue Kommentare vie E-Mail informiert. Der Versand erfolgt nur, wenn du die URL in der Bestätigungs-E-Mail genutzt hast oder schon Abonnent hier im Blog bist.
Kommentar erscheint nicht:
Alle Kommentare werden manuell geprüft, freigegeben und nach Möglichkeit beantwortet. Bitte um etwas Geduld und Nachsicht.
Identifikationsbilder (Avatare):
Auf Gravatar.com kann man sich mit seiner E-Mail-Adresse registrieren und ein Bild hochladen, dann erscheint dieses Gravatar hier und in vielen weiteren Blogs.
Spamschutz:
Das Kommentarformular ist mit einem Spamschutz ausgerüstet. Solltest du diesen Artikel ohne JavaScript besuchen und kommentieren wollen, so muss du die Frage beantworten und das jeweilige Wort in das Textfeld eingeben.
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6. Juli 2006 um 07:47
14. Juli 2006 um 15:53
4. Dezember 2006 um 17:23
30. Mai 2008 um 22:55
Das klingt, als sei es grundsätzlich erlaubt, jeden x-beliebigen Feed im Volltext auf der eigenen Seite einzubinden, Hauptsache, die Quelle wird genannt.
Dem ist meines Wissens nicht so, es braucht das Einverständnis des Autors bzw. Rechteinhabers. Wär mir neu, dass sich an diesem Grundpfeiler des Urheberrechts irgendwas geändert hätte!
30. Mai 2008 um 23:20
@Claudia: Nein, so klingt es nicht - es ist je nach Copyright eine Frage der Umsetzung.
12. Januar 2011 um 15:03
Ich habe jetzt auf mehreren Seiten über dieses berühmte Hamburger Urteil gelesen, es scheint ja eine wahre Panik ausgelöst zu haben. Aber ich verstehe immer noch nicht ganz, ob es nun tatsächlich verboten ist, Überschriften mit einem angeteaserten Text samt Nennung der Quelle auf seiner eigenen Seite anzuzeigen. Das kann doch nicht möglich sein? Es muss doch so etwas wie eine Zitierregel geben, die es erlaubt, zumindest einen Teil des Inhalts unter Nennung der Quelle zu übernehmen? Gibt es da eine Aussage oder ein Urteil dazu?