Regeln beim Einbinden fremder RSS-Feeds

Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 17 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

RSSIch habe mit dem Plugin RSSImport merklich dazu beigetragen, dass WordPress-User fremde News in ihre Website einbinden können. Das war zwar nicht der Hintergrund der Idee aber es ermöglicht nun mal genau diese Funktion. Wenn man allerdings fremde Inhalte, denn auch News-Feeds sind Inhalte, in seine Seite einbindet, eventuell noch den kompletten Text und nicht nur die headlines, dann gibt es einiges zu berücksichtigen. Nur wer sich an gewisse Regeln hält, der sorgt dafür, dass er nicht demnächst mit einer Abmahnung rechnen muss.

  • Die Informationen müssen 1:1 übernommen werden, Änderungen sind nicht erlaubt.
  • Der Anbieter der Inhalte, die du einbindest, muss erkennbar sein. Die Kennzeichnung des Anbieters ist Pflicht, d.h. keine Inhaltseinbindung ohne Anbieterhinweis.
  • Gibt es bei den Inhalten, die du einbinden möchtest, einen Copyright-Hinweis, so ist dieser einzubinden und damit zu nutzen. Gleiches gilt für Copyright-Informationen einzelner Beiträge. Eine korrekte Anbieterkennzeichnung ist Pflicht und sollte selbstverständlich sein.
  • Verlinkte Websiten dürfen nicht entfremdet werden, also z.B. darf kein Frame den fremden Inhalt enthalten. Dies ist vor allem bei Deeplinks wichtig, da in diesem Fall oft der „Rahmen“ des Anbieters fehlt und der Verweis direkt zu den Inhalten führt. Deshalb also, entweder alle Links direkt laden, ohne Veränderung oder mittels target-Attribut öffnen (Aufpassen: das target-Attribut _blank ist nicht xhtml-Valid.).
  • Beim Einbinden von der RSS-Feeds dürfen die Inhalte nicht zwischengespeichert werden. Dies wird des öfteren erwünscht, denn so kann man Ladezeit sparen und den Traffic senken. Das Urheberrecht verbietet dies, wenn es sich bei den Inhalten um Bilder, Filme, Audio o.ä. handelt. Also immer darauf achten, dass die Content-URLs bestehen bleiben.
    Eine Ausnahme bilden hier die Proxys, da in diesem Fall die Zwischenspeicherung technisch bedingt ist. Diese kurzzeitige Speicherung des Inhalts ist erlaubt.
  • Auch die Speicherung von fremden Artikeln auf eigenem Webspace oder Servern ist nicht erlaubt.
  • Dagegen ist das Speichern von Artikeln auf lokalen Systemen erlaubt, zur eigenen Verwendung. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn man mittels Newsreader den Artikel speichert.

Weiterführende Links:

Von Frank Bültge

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6 Kommentare

  1. Das klingt, als sei es grundsätzlich erlaubt, jeden x-beliebigen Feed im Volltext auf der eigenen Seite einzubinden, Hauptsache, die Quelle wird genannt.
    Dem ist meines Wissens nicht so, es braucht das Einverständnis des Autors bzw. Rechteinhabers. Wär mir neu, dass sich an diesem Grundpfeiler des Urheberrechts irgendwas geändert hätte!

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